Steuertipp: Auch wer kurz weg ist, bleibt ein Inländer
Steuertipp: Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung - Änderungen veröffentlicht
Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Viele Mietfahrräder in einer Stadt beeinflussen den Gemeingebrauch
ScheiternVerhandlungen zwischen einer Großstadt (hier: Berlin) und einemVerleihunternehmen für Mietfahrräder (hier ging es um »nextbike") übereine Verlängerung der Nutzungserlaubnis (insbesondere ging es um die Kosten füreine Sondererlaubnis), so darf das Unternehmen seinen Fahrradverleih nichtfortführen. Bei dem Verleihsystem stehen die (hier: 6.500) Räder in sogenanntenFlexzones in Berlin, können von den Nutzern per App freigeschaltet werden undnach der Fahrt irgendwo innerhalb der Flexzone wieder abgestellt werden. Dasstelle eine »straßenrechtliche Sondernutzung« dar, für die eineSondergenehmigung nötig ist. Die hohe Zahl an Rädern, die oftverkehrsbehindernd abgestellt werden, beeinträchtigenden den Gemeingebrauch deranderen Verkehrsteilnehmer. (VwG Berlin, 1 L 631/25) – vom 17.10.2025