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Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Stiehlt ein Polizist in Uniform Käse, so verliert er den Job

18.03.2024

Ist ein mit Käse beladener Sattelzug bei einem Verkehrsunfall verunglückt und der Kühlcontainer aufgebrochen, so macht sich ein Polizist des "Diebstahls mit Waffe" schuldig, wenn er nach Abschluss der offiziellen Unfallaufnahme mit einem Polizei-Kleinbus und in Uniform nochmal zurück zur Unfallstelle fährt und einen Mitarbeiter der Bergungsfirma auffordert, ihm (hier 9 Stück) unbeschädigte Pakete Käse auszuhändigen (die einen Wert von insgesamt mehr als 550 € hatten). Wegen des schweren Dienstvergehens (er hatte seinen Vorgesetzten belogen, indem er ihm sagte, die Käsepakete hätten auf der Straße gelegen und seien "freigegeben worden") muss er neben der Geldstrafe für den Diebstahl (hier in Höhe von 2.250 €) auch seine Dienstmarke abgeben. Er hat in "äußerst schwerwiegender Weise" gegen die ihm obliegende Pflicht verstoßen, der Achtung gerecht zu werden, die sein Beruf als Polizeibeamter erfordert. (VwG Trier, 3 K 1752/23)

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