Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Sind Erwachsene in einer Grundschulturnhalle, darf nebenan gewettet werden
EineKapitalgesellschaft, die eine Wettvermittlungsstelle eröffnen will, darf dasauch dann tun, wenn das vorgesehene Gebäude nicht den Mindestabstand zu einerGrundschulturnhalle einhält (hier 500 Meter). Wettbüros müssen lautGlücksspielgesetz einen Mindestabstand zu einer »zum Aufenthalt von Kindern undJugendlichen bestimmten Einrichtung« einhalten. Weil hier die Halle abermultifunktional genutzt wird, handele es sich nicht um eine Einrichtung zumAufenthalt von Kindern und Jugendlichen. Außerhalb der Schulzeiten wird dieHalle von Sportvereinen genutzt - auch mit volljährigen Sportlern. (VwGKarlsruhe, 5 K 2836/23) - vom 25.09.2025