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Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Radiofrequenzen dürfen neu vergeben werden

31.03.2026

Schreibt eineMedienanstalt eine Radiofrequenz neu aus und vergibt sie eine Frequenz an einenSender, der elektronische Musik spielt, die insbesondere an die Berliner Musik-und Clubszene ausgerichtet ist, so kann sich der bisherige Inhaber der Frequenz(»JazzRadio Berlin«) nicht dagegen wehren. Da gilt auch dann, wenn der Senderbereits 15 Jahre darüber lief. Gibt es keinen Fehler bei der Auswahl, so darfdie Medienanstalt einen Sender mit einem größeren Beitrag zur programmlichenVielfalt und einem vollständig eigenproduzierten Programm bevorzugen. (OVGBerlin-Brandenburg, 11 S 58/25) - vom 26.11.2025

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