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Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Liegt der Fehler bei der Behörde, muss der Soldat nicht zurückzahlen

19.11.2025

Soldaten derBundeswehr, die als Sprengstoffentschärfer (hier in Mali und in Afghanistan)eine Erschwerniszulage für die Kontrolle von Fahrzeugen bei der Einfahrt in dieBundeswehrcamps erhalten habe, müssen diese auch dann nicht(teil-)zurückzahlen, wenn sie zu Unrecht gezahlt worden sind. Stellt dasBundesverwaltungsamt fest, dass die Zulagen (hier ging es um 36 € für jedesFahrzeug, was sich bei einem Soldaten zu 77.000 € anhäufte) nicht für jedesFahrzeug hätte gezahlt werden dürfen, sondern nur, wenn ein konkreterGefahrenverdacht vorgelegen hatte, so muss geprüft werden, wo der Fehler lag.Liegt der Fehler »überwiegend« bei der Behörde, so sei aus Gründen derBilligkeit in der Regel von einer Rückforderung abzusehen. (VwG Aachen, 1 K2073/24 u. a.) - vom 01.09.2025

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