Vorheriger Artikel
Steuertipp: "Zwischen den Jahren" ist besonders aufzupassen
Vorheriger Artikel
Rechtstipp: Reiserecht - Bei Pauschalreisen sind die Möglichkeiten begrenzt
Rechtstipp: Verwaltungsrecht - "Lieblings-Kita-Platz" kann nicht erzwungen werden
Ein Jugendamt hat nicht das Recht, eine private Kindertagesstätte dazu zu verpflichten, ein bestimmtes Kind aufzunehmen. Haben die Eltern einen von der Stadt angebotenen (rund 3 Kilometer von der Wohnung entfernt liegenden) Kita-Platz nicht angenommen, weil sie ihr Kind lieber in einer für sie günstigeren, privaten Einrichtung unterbringen wollen, so kann das nicht gegen den Willen der Privat-Kita geschehen. Die Eltern können das Jugendamt nicht »verpflichten«, den Platz in der bevorzugten Einrichtung »zu besorgen«. (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 12 B 811/23)