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Rechtstipp: Verwaltungsrecht - "Lieblings-Kita-Platz" kann nicht erzwungen werden

26.08.2024

Ein Jugendamt hat nicht das Recht, eine private Kindertagesstätte dazu zu verpflichten, ein bestimmtes Kind aufzunehmen. Haben die Eltern einen von der Stadt angebotenen (rund 3 Kilometer von der Wohnung entfernt liegenden) Kita-Platz nicht angenommen, weil sie ihr Kind lieber in einer für sie günstigeren, privaten Einrichtung unterbringen wollen, so kann das nicht gegen den Willen der Privat-Kita geschehen. Die Eltern können das Jugendamt nicht »verpflichten«, den Platz in der bevorzugten Einrichtung »zu besorgen«. (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 12 B 811/23)

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