Steuertipp: Vorsteuerüberhang aus Insolvenzeröffnungsverfahren
Steuertipp: Vorsteuerüberhang aus Insolvenzeröffnungsverfahren
Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Landwirte müssen Erdkabel unter den Äckern dulden
Landwirte müssen die Verlegung von Erdkabeln unter ihren Äckern dulden. Sie können nicht erfolgreich einwenden, dass sich die Bodenstruktur und die Nutzungsmöglichkeiten der Äcker verändern werden – unter anderem, weil die Kabel eine Grundwärme von bis zu 40 Grad erreichen. Es gebe aber für die wichtige Energiewende keine Alternative. Freileitungen, also überirdische Stromkabel, würden die Wohngebiete zu stark belasten. Die Belastungen für landwirtschaftlich genutzte Böden seien durch ein umfassendes Bodenschutzkonzept hinnehmbar. Langfristige Nutzungseinschränkungen, etwa für tiefwurzelnde Pflanzen, seien gesetzlich vorgesehen und akzeptabel. Im Gegenzug können die Landwirte für solche (Bau-)Maßnahmen allerdings Entschädigungen verlangen. (BVwG, 11 A 23/23) - vom 08.01.2025