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Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Ein "Vordruck-Attest" aus der Oberpfalz darf in NRW angezweifelt werden
Hat ein Gesundheitsamt erhebliche Zweifel an einem ärztlichen Attest, das einem (7-jährigen) Schüler bescheinigen soll, dass er »aufgrund medizinischer Kontraindikation (…) zeitlich unbegrenzt für jede Art von Impfungen freizustellen sei«, so darf das Amt eine eigene ärztliche Untersuchung anordnen. In dem konkreten Fall hatten Eltern, dessen Kind in Wuppertal zur Schule geht und die sich weigerten, ihren Sohn gegen Masern impfen zu lassen (was Vorschrift ist), ein Attest-Vordruck einer Ärztin aus der Oberpfalz vorgelegt. Eine eigene ärztliche Untersuchung könne allerding nicht mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Vielmehr sei dem Jungen ein Betretungsverbot auszusprechen. (VwG Düsseldorf, 29 L 2480/23)