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Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Bei minderjährigen Schulkindern darf die Masern-Impfung "erzwungen" werden
Legen Eltern von minderjährigen Schulkindern den seit dem Jahr 2020 von Personen, die einer Gemeinschaftseinrichtung leben, verpflichtend vorzulegenden Masern-Impfnachweis nicht vor, so kann das Gesundheitsamt ein Zwangsgeld androhen. Lassen die Eltern die Kinder nicht impfen und legen sie auch eine Bescheinigung nicht vor, dass sie bereits auf anderem Wege immunisiert sind (oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen), so darf das Zwangsgeld angedroht werden (hier in Höhe von 200 €). Die Eltern können sich nicht mit dem Argument dagegen wehren, dass eine solche Nachweispflicht faktisch eine Impfpflicht und daher verfassungswidrig sei. Zwar greifen die Anordnungen des Gesundheitsamtes in das Elternrecht ein. Das sei aber nicht als Freiheitsrecht der Eltern, sondern als Schutzrecht der Kinder auszulegen. Es dürfe der „legitime Zweck“ verfolgt werden, die Impfquote der Bevölkerung zu erhöhen. Die Masernimpfung ist nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen sehr effektiv und wirke lebenslang. (VwG Berlin, 14 L 210/23 u. a.)