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Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Beendet die Polizei ein illegales Rennen, darf sie das Krad nicht "behalten"
Fordert eine Polizeistreife zwei Motorradfahrer an einer Ampel auf, sich in eine Seitenstraße zu begeben, um dort kontrolliert zu werden (die beiden in dem Polizeiauto Dienst habenden Beamten meinten, dass die beiden Kradler in einer "50'er-Zone" ein illegales Rennen mit bis zu 100 Km/h gefahren sind), so darf das Motorrad von einem der beiden (der andere flüchtete) nicht sichergestellt werden. Die Sicherstellung des Motorrads zur Gefahrenabwehr sei nicht nötig gewesen. Damit sei nicht präventiv eine "gegenwärtige Gefahr" abgewendet worden. Denn nur, wenn eine solche bevorgestanden hätte, hätte das Fahrzeug eingezogen werden dürfen. Es haben "keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür bestanden, dass der Mann in allernächster Zeit nach der Kontrolle mit hoher Wahrscheinlichkeit an einem (weitere) illegalen Straßenrennen (...) teilgenommen hätte". (OVG Rheinland-Pfalz, 7 A 10988/23)