Steuertipp: Kindergeld - Die Familienkasse ist über Ausbildungsabbruch zu informieren
Steuertipp: Ein Übertragungsfehler ist kein Schreibfehler
Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Auch Bagatellen können den Lappen kosten, wenn sie überhand nehmen
Parkt ein Autofahrer mehr als 150-mal in einem Jahr falsch, so kann ihn das seine Fahrerlaubnis kosten. Der Mann sei zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet. Hier ergab sich sogar, dass gegen ihn insgesamt 174 Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten vorlagen (159 Parkverstöße und 15 Geschwindigkeitsüberschreitungen). Der Mann wandte ein, die Verstöße mit drei auf ihn zugelassenen Fahrzeugen hätten andere Personen begangen. Außerdem sei er beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen. Das Verwaltungsgericht Berlin ließ sich davon jedoch nicht überzeugen. Die Behörde sei zu Recht von einer mangelnden Eignung ausgegangen. Zwar seien „Bagatellverstöße“ im Straßenverkehr bei der Prüfung der Fahreignung grundsätzlich nicht zu beachten. Anders sei das aber, wenn ein Kraftfahrer „offensichtlich nicht willens“ sei, im Interesse eines geordneten Verkehrs bestimmte Vorschriften zu beachten. (VwG Berlin, 4 K 456/21)