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Steuertipp: Ein Vorläufigkeitsvermerk darf nicht zu einem Nachteil führen
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Steuertipp: Gewerbesteuer - Ein fest verbauter Lastenaufzug ist für die Vergünstigung unschädlich
Rechtstipp: Verwaltungsgericht - Harmlose Geschmacksveränderung ist nicht so tragisch
Verändern Bienenwachstücher als Lebensmittelverpackung (hier als Alternative zu Plastikfolie unter anderem eingesetzt für Toast, Gurken und Käse) den Geschmack der Lebensmittel, so darf die Lebensmittelaufsicht die Herstellung der Tücher dennoch nicht ohne Weiteres verbieten. Geht von den Tüchern keine Gesundheitsgefahr aus, werde lediglich der Geschmack (wenn auch teilweise enorm) verändert und hat der Hersteller der Tücher den für die Abweichungen mutmaßlich verantwortlichen Stoff, ein Baumharz, bereits reduziert so darf er die Verpackungsalternative weiterhin produzieren und auf den Markt bringen. (VwG Berlin, 14 L 509/23)