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Rechtstipp: Versorgungsausgleich - Misshandelt ein Mann die Ehefrau, so bekommt er nichts von ihrer Rente
Hat ein Mann seineEhefrau in der Ehe schwer misshandelt, und war er nicht erwerbstätig, so hat erkeinen Anspruch auf den normalerweise nach einer Scheidung durchzuführendenVersorgungsausgleich. Dabei werden die während der Ehe entstandenen Rentenansprüchezwischen den Partnern gerecht aufgeteilt - unabhängig davon, wer wie vielgearbeitet hat. Liegt jedoch »grobe Unbilligkeit« vor, so geht der Mann leeraus. In dem konkreten Fall trennte sich ein Ehepaar, das einen gemeinsamem Sohnhatte und die Rentenansprüche wurden zu Lasten der Frau aufgeteilt. Dagegenging sie an, weil ihr Exmann nie gearbeitet hat, drogenabhängig ist und siekörperlich misshandelt hatte - mit Erfolg. Angesichts der schwerenMisshandlungen, einer langen Trennungszeit, fehlender Erwerbstätigkeit desMannes und unterlassenen Unterhaltszahlungen sei der Versorgungsausgleichunzumutbar und daher auszuschließen. (OLG Stuttgart, 11 UF 222/24) – vom27.01.2025