Rechtstipp: Verkehrssicherungspflicht - Eigentümer und Aufsteller haften für umgestürzten Kran
Stürzt ein Kran aufeinen Supermarkt, wird dabei eine Frau getötet und werden mehrere verletzt, sohaften der Eigentümer des Krans sowie mit dem Aufbau beauftragte Firma zugleichen Teilen. Das gelte jedenfalls dann, wenn festgestellt, wird, dass durcheine fehlerhafte Montage die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde. (Hierwurde am entscheidenden Bolzen entweder kein oder kein passender Federsteckerverwendet.) Der Sachverständige allerdings, der den Auftrag hatte, den Krannach Unfallverhütungsvorschriften zu prüfen, muss nicht haften. Der Prüfvertragsei nicht gleichzustellen mit einer Verkehrssicherungspflicht. Das gelte selbstdann, wenn er mögliche Sicherheitsmängel nicht angesprochen hat. Ihn traf aberkeine besondere rechtliche Verantwortung, Gefahren aktiv abzuwenden. (OLGFrankfurt am Main, 29 U 50/24) - vom 15.09.2025