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Rechtstipp: Verkehrsrecht - Wer zu spitz einen Bordstein hochfährt, der stürzt auf eigene Kosten
Fährt eine Frau imUrlaub mit einem gemieteten E-Bike in einem touristischen undverkehrsberuhigtem Straßenbereich im spitzen Winkel über eine Borsteinkante,und stürzt sie, so kann sie gegen die Gemeinde weder Schadenersatz nochSchmerzensgeld durchsetzen. Wollte die Frau mit dem Rad von der Straße auf denGehweg fahren und »verfängt« sich das Vorderrad an der Kante des Bordsteins, soist die für ihren Sturz und die daraus resultierenden Verletzungen selbstverantwortlich. Ihr Argument, dass die Gestaltung mit nahezu gleichfarbigemPflaster von Fahrbahn und Gehweg gefährlich sei, zog nicht. In dem beruhigtenBereich sei trotz der Farbähnlichkeit die geringe Höherstufung bei»durchschnittlicher Aufmerksamkeit« auch erkennbar gewesen. Vielmehr habe siegrob fahrlässig gehandelt, wenn sie in einem spitzen Winkel über die Kanteeines Bordsteins fährt. (Schleswig-Holsteinisches OLG, 7 U 8/25) - vom02.04.2025