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Rechtstipp: Verkehrsrecht - Ruhige, glaubhafte Zeugin widerlegt "Verwechslungs-Behauptung"
Fährt ein Autofahrer in einem Tunnel so dicht auf ein anderes Auto auf, dass dessen Fahrerin das Nummernschild des Dränglers im Rückspiegel nicht mehr erkennen kann, überholt er und bremst er die Autofahrerin aus (die nur durch starkes Abbremsen einen Auffahrunfall verhindern konnte), so muss der „Verkehrs-Rambo“ eine Geldstrafe (hier in Höhe von 1.800 €) zahlen. Zudem muss er ein (hier 3-monatiges) Fahrverbot hinnehmen. Kann die Frau die Behauptung des Mannes, es handele sich um eine „Verwechslung“, widerlegen, indem sie (als Zeugin) ruhig und glaubhaft den Hergang schilderte und außerdem ein Foto vorlegt, dass die seinerzeit mit im Auto sitzende Tochter vom Auto des Dränglers samt Kennzeichen kurz nach dem Vorfall geschossen hat, so ist die Aussagen des Mannes widerlegt. (AmG München, 943 Cs 412 Js 158569/21)