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Rechtstipp: Verkehrsrecht - Fällt die ganze Ampelanlage aus, so ist besonders aufzupassen
Fällt eine Ampel während eines Abbiegevorgangs aus, und war eine Frau mit ihrem Pkw noch bei Grünlicht in die Kreuzung eingefahren, so muss sie einen Teil des Schadens selbst tragen (hier in Höhe von 20 %), der dadurch entstanden ist, dass sie mit einem geradeaus entgegenkommenden Omnibus zusammengestoßen ist. Denn der Unfall sei für sie nicht unabwendbar gewesen. Zwar dürfe grundsätzlich einem grünen Ampelpfeil vertraut werden. Doch an der ebenfalls ausgefallenen Fußgängerampel hätte sie den kompletten Ausfall der ganzen Ampelanlage erkennen können. (Schleswig-Holsteinisches OLG, 7 U 201/21)