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Rechtstipp: Verkehrsrecht - Dauert die Reparatur länger, so muss der Mietwagen voll bezahlt werden

14.11.2024

Fährt ein Reisebus an einem am Straßenrand vorschriftsmäßig geparkten Auto vorbei und streift es, so muss die Versicherung des Busunternehmers Schadenersatz leisten sowie einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur bezahlen. Dauert die Reparatur anschließend länger als gutachterlich veranschlagt (hier 18 Tage statt der vorhergesagten 9 Tage), so muss die Versicherung auch für die »Mehrtage« den Mietwagen bezahlen. Sie kann nicht argumentieren, dass das ein Risiko des Geschädigten sei. Lag die Ursache der längeren Reparatur darin, dass es in der Werkstatt krankheitsbedingte Personalausfälle gab, so muss die Versicherung zahlen. Ist durch Krankenstände ein längerer Zeitraum entstanden, so kann das nicht zulasten des Autofahrers gehen. (LG Bonn, 17 O 102/23) – vom 25.04.2024

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