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Rechtstipp: Verkehrsrecht: Beim Elefantenrennen muss es eine Differenz von mindestens 10 km/h geben

15.11.2024

Beobachtet ein Polizist, dass ein LKW bei einem Überholvorgang auf der Autobahn extrem langsam überholt (= "Elefantenrennen"), so muss die Schilderung ausreichend dargelegt werden, um einen Bußgeldbescheid zu rechtfertigen. Nur, wenn stichfest belegt ist, dass der Brummi-Fahrer nicht mindestens 10 km/h schneller gefahren ist, als die (hier 2) überholten Fahrzeuge, darf das Verhalten des Mannes sanktioniert werden. Eine gefühlsmäßige Einschätzung (auch eines Polizisten) reicht nicht aus. (Bayerisches OLG, 202 ObOWi 90/24) - vom 06.02.2024

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