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Rechtstipp: Verfassungsrecht/Patientenrecht - Fixierungen nicht ohne richterlichen Beschluss
Weil die „Fixierung von Patienten einen Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person darstellt“, muss für jede Fixierung ein richterlicher Beschluss vorliegen. Das hat das Bundeverfassungsgericht entschieden. Die Regelungen dazu sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Mit dem Urteil des Gerichts gilt nun bundesweit, dass derartige Maßnahmen zumindest innerhalb kurzer Zeit von einem Gericht geprüft werden müssen. Anlass des Urteils waren zwei Fälle - einer aus Bayern, der andere aus Baden-Württemberg -, in denen zwei Männer jeweils in "Einrichtungen" mehrere Stunden lang "erlaubt gefesselt" worden waren. In beiden Fällen musste eine richterliche Zustimmung zu der Fixierung seinerzeit nicht eingeholt werden – eine Anordnung des Arztes reichte aus. Die Gesetze der Länder sahen das so vor. (Das ist inzwischen auch dort anders und die Gerichte müssen zügig eingeschaltet werden.) (BVfG, 2 BvR 309/15 u. a.)