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Rechtstipp: Verdorbenes Obst ist kein Kündigungsgrund

30.09.2024

Der stellvertretende Filialleiter eines Discounters muss eine fristlose Kündigung nicht hinnehmen, wenn bei Kontrollbesuchen durch die Regionalleitung verdorbenes Obst und Gemüse in der Frischetheke gefunden werden, und der Mann wegen desselben "Vergehens" bereits eine Abmahnung kassiert hat. Kann nicht widerlegt werden, dass der Beschäftigte - wie von ihm behauptet - immer stichprobenartig Kontrollen durchgeführt hat, bei denen keine verdorbenen Waren gefunden worden sind, so ist die Kündigung unwirksam. Auch seiner Aussage, die regelmäßigen Kontrollen an die Mitarbeiter delegiert zu haben, weil er als stellvertretender Filialleiter nicht alle Aufgaben selbst wahrnehmen könne, sei Glauben zu schenken. (ArG Siegburg, 3 Ca 386/24)

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