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Rechtstipp: Verbraucherrecht/Bankrecht - Wer "TANs" am Telefon durchgibt, ist selbst schuld

29.08.2023

Gibt ein Bankkunde telefonisch mehrere TAN an einem angeblichen Mitarbeiter der Bank heraus, so ist das „grob fahrlässig“. Das gelte auch dann, wenn dem Kunden am Telefon von den Betrügern gesagt wurde, dass die Bank die Nummer benötigt, „um den TAN-Generator zu aktualisieren“. Zwar könne der Bankkunde grundsätzlich eine Erstattung wegen der nicht autorisierten Zahlungsvorgänge verlangen. Jedoch stehe der Bank „Schadenersatz“ zu. Denn die telefonische Weitergabe einer TAN sei nicht vergleichbar mit der Eingabe einer TAN in eine gefälschte Eingabemaske. (Hier blieb der Bankkunde auf einem Schaden in Höhe von fast 50.000 € sitzen.) (LG Saarbrücken, 1 O 181/20)

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