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Rechtstipp: Verbraucherrecht - Online muss auch das Kündigen einfach sein
Hat ein Verbraucher einen Online-Vertrag (hier für ein Fernsehangebot des Bezahlsenders Sky) abgeschlossen, so muss er auch die Möglichkeit haben, dieses Abo einfach online per Mausklick wieder kündigen zu können. Der Anbieter darf keine "unnötigen und rechtswidrigen" Hürden einbauen. Muss der Kunde sich zunächst per Kenn- und Passwort anmelden, um kündigen zu können, so verstößt das gegen das Recht auf die einfache Kündigung. (LG München I, 33 O 15098/22)