Steuertipp: Bei einer Leasingsonderzahlung muss aufs ganze Jahr geschaut werden
Steuertipp: Erbschaftsteuer - Bei einer Familienstiftung dürfen Urenkel angesetzt werden
Rechtstipp: Verbraucherrecht - Kinder benötigen nicht mehr Vitamin D als Erwachsene
Ein Hersteller von Babynahrungsmitteln darf eine Kindermilch nicht mit der Behauptung bewerben, dass ein »Kind 7x mehr Vitamin D als ein Erwachsener« benötige. Das sei irreführend. Der Hersteller verstößt damit gegen die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union, nach der nährwertbezogene Angaben nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein dürfen. Die Werbeaussage könne so verstanden werden, dass ein Kind im Vergleich zu einem Erwachsenen die 7-fache Gesamtmenge an Vitamin D benötige und die beworbenen Produkte geeignet seien, diesen vermeintlichen Mehrbedarf zu decken. Das treffe aber nicht zu, weil Kinder tatsächlich nicht mehr Vitamin D als Erwachsen benötigen. Die Erklärung des Herstellers, dass damit der »relative Mehrbedarf von Kindern gegenüber erwachsenen pro Kilogramm Körpergewicht« gemeint war, war zu sehr versteckt. (OLG München, 29 U 3902/20) - vom 11.04.2024