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Rechtstipp: Verbraucherrecht - Falsche Schufa-Einträge kommen der Bank teuer zu stehen

15.10.2024

Führt ein Mann bei einer Bank ein Kreditkartenkonto, kündigt er das Konto und fordert die Bank einen Betrag in Höhe von rund 1.500 Euro, darf sie den Man nicht per Negativeintrag bei der Schufa melden, wenn der gegen die Rechtmäßigkeit der Forderung aus verschiedenen Gründen angegangen ist. Entstanden dem Mann materielle als auch immaterielle Schäden durch den unzulässigen Schufa-Eintrag, so muss die Bank Schadenersatz leisten. Hier gab es 4.000 Euro dafür, dass der Mann aufgrund des Negativeintrags und durch die Darstellung als unzuverlässiger Schuldner in seinem sozialen Ansehen beeinträchtigt wurde und er weitere negative Konsequenzen aufgrund eines nicht gewährten Kredits und der Sperrung einer anderen Kreditkarte erlitten hat. (Hanseatische OLG Hamburg, 13 U 70/23) - vom 10.01.2024

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