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Rechtstipp: Verbraucherrecht - Ersatz-SIM-Karte darf nicht pauschal immer zu Lasten der Kunden gehen
Mobilfunkanbieter haben nicht das Recht, eine Pauschale (hier in Höhe von 14,95 €) für die Ausstellung einer Ersatz-SIM-Karte zu verlangen, wenn er dafür keine Ausnahmen zulässt (beispielsweise für den Fall, dass der Anbieter die Karten selbst einzieht oder den Kunden kein Verschulden am Verlust oder an einer Beschädigung der SIM-Karte trifft.) Mit einer solchen (Preis-)Klausel werden die Kunden unangemessen benachteiligt. Der Anbieter wälze den "Aufwand zur Erfüllung seiner eigenen Verpflichtung" unzulässig auf den Kunden ab. (OLG Frankfurt am Main, 1 UKl 2/24) - vom 18.07.2024