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Rechtstipp: Verbraucherrecht - Ein Expressversand darf nicht "voreingestellt" sein

29.11.2023

Ein Onlinehändler, der Elektronikartikel verkauft, darf bei Bestellungen für bestimmte Produkte nicht den teureren Expressversand „voreinstellen“, den Kunden „wegklicken“ müssen, wenn sie nur den Standardversand wünschen (so genanntes „opt-out-Verfahren). Mit dieser Voreinstellung werde gegen das Verbraucherrecht verstoßen, wonach im elektronischen Geschäftsverkehr ein Unternehmer eine Zahlungsvereinbarung über eine Nebenleistung nicht durch eine Voreinstellung herbeiführen darf. Der hier angebotene Expressversand gehöre nicht zur Hauptleistung, sondern stell eine Zusatzleistung dar. Denn nur im Standardversand hatten die Verbraucher neben den Versandkosten den beworbenen Warenpreis zu bezahlen. (LG Freiburg, 12 O 57/22)

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