Steuertipp: Ein Ein-Personen-Haushalt im Elternhaus kann ein "doppelter Haushalt" sein
Steuertipp: Auch bei einer Zwangsversteigerung fällt Spekulationssteuer an
Rechtstipp: Unzuverlässiges Imkerpaar muss Tötung von Bienen hinnehmen
Hat ein Imkerpaar anverschiedenen Orten und teilweise ohne behördliche Genehmigung 263 Bienenvölkerausgesetzt, so müssen alle Bienen getötet werden, wenn ein Teil dieser Bienenmit der Amerikanischen Faulbrut infiziert ist und die Imker es unterlassen haben,das so genannte »Kunstschwammverfahren« anzuwenden, um die Völker zu retten.Wurden nämlich infizierte Stöcke von einer Amtstierärztin markiert, und sinddiese Markierungen verschwunden, so müssen die Stöcke ausgeschwefelt werden.Hat sich das Imkerpaar bereits in der Vergangenheit als unzulässig erwiesen(immer wieder habe sie Bienenstöcke ohne Genehmigung aufgestellt) so gibt eskeinen anderen Ausweg, um eine Ausbreitung der Seuche zu vermeiden. (VwGNeustadt an der Weinstraße, 5 L 977/25) - vom 04.09.2025