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Rechtstipp: Unfallversicherung - Wer im Homeoffice den Heizkessel bedient, kann dabei geschützt sein
Hat ein Mann seine Kinder von der Schule abgeholt und begibt er sich danach an seinen Arbeitsplatz im Homeoffice (der war hier im Wohnzimmer, in dem er Büroarbeiten für seinen Arbeitgeber erledigte), bemerkt er dann, dass die Heizkörper im Haus kalt sind, so steht er unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er in den Keller geht, den Heizkessel hochdreht und er dabei durch eine Verpuffung am Kessel schwer am Auge verletzt wird. Die Bedienung des Temperaturreglers war "betrieblich veranlasst", weil er in erster Linie seinen Arbeitsplatz mit höheren Temperaturen versorgen wollte. (BSG, B 2 U 14/21 R)