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Rechtstipp: Unfallversicherung - Sturz vom Krankenhausklo kann versichert sein

09.09.2025

Ist eine Frau mit einer Hirnblutung (mit Sprachstörungen und einer halbseitigen Lähmung) in einem Krankenhaus in Behandlung, stürzt sie während eines Toiletten-Gangs vom Klo und verletzt sie sich am Arm, so kann dieser Unfall von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt sein. Zwar sei ein Toilettengang grundsätzlich der privaten Sphäre zuzuordnen und kein "Arbeitsunfall". Unfallversicherungsschutz kann aber bestehen, wenn die Verletzung infolge einer krankenhaustypischen Gefahr oder unzureichender Sicherungsmaßnahmen eingetreten ist. (Hier wurde die Frau zwar von einem Pfleger zum Klo begleitet, aber dann allein "sitzen" gelassen.) Die Vorinstanz muss endgültig entscheiden. (BSG, B 2 U 6/23 R) - vom 17.06.2025

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