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Rechtstipp: Unfallversicherung - Schläge vom eifersüchtigen Ehemann sind kein Arbeitsunfall

10.04.2026

Wird einFriedhofsgärtner vom eifersüchtigen Ehemann seiner Arbeitskollegin attackiert,so ist die daraus resultierende Verletzung - eine Schädelprellung durchFaustschläge auf den Kopf - nicht als Folge eines Arbeitsunfalls einzuordnen.Hat der Mann seine Kollegin nach Feierabend zu einem Treffen mit der Tochterder Frau - die von ihrem Gatten getrennt lebte - zu einem Jugendamt gefahren,parkte er in einem öffentlichen Parkhaus, wo plötzlich der Ehemann die Autotüraufreißt, und auf den Gärtner einschlägt, so ist das kein Arbeitsunfall, dervon der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt ist. Es bestehe keinbetrieblicher Zusammenhang - auch wenn die gemeinsame Rückfahrt als"Fahrgemeinschaft" gewertet werden könnte. Der Überfall standsachlich nicht mit der versicherten Berufstätigkeit im Zusammenhang. (SGDortmund, S 18 U 324/22) - vom 19.11.2025

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