Steuertipp: Verlust der "Freizügigkeit" kostet nicht unbedingt das Kindergeld
Steuertipp: Bei zweiter unbekannter Kasse darf geschätzt werden
Rechtstipp: Unfallversicherung: Sägearbeiten für die Kita sind auch daheim versichert
Sägt ein Mann als ehrenamtliches Mitglied eines Kita-Elternbeirats Baumscheiben für den Weihnachtsbasar des Kindergartens zurecht, so steht er dabei auch dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er die Sägearbeiten auf seinem privaten Grundstück durchführt. Wurden ihm die Sägearbeiten ausdrücklich übertragen, so muss die Unfallkasse einen Arbeitsunfall anerkennen, wenn der Mann mit einer Hand in die Kreissäge gerät und dabei zwei Finger verliert. Die Unfallkasse darf die Anerkennung nicht mit der Begründung verweigern, dass die grundsätzlich versicherte ehrenamtliche Tätigkeit auf dem Privatgrundstück – und damit „außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Gemeinde“ – stattgefunden hatte. „Der Schutz ehrenamtlich Tätiger erstreckt sich ohne zeitliche und örtliche Begrenzung auf alle Tätigkeiten für die im Gesetz genannten Einrichtungen“. (BSG, B 2 U 10/21 R)