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Rechtstipp: Unfallversicherung - Plötzlicher Herztod kann ein Arbeitsunfall sein
Arbeitet einSecurity-Mitarbeiter in einem Flüchtlingsheim und kommt es bei einem Arztbesuchin der Einrichtung zu einem Gerangel, weil ein unter Drogen stehender Bewohnerden Arzt attackiert, um bestimmte Medikamente zu erhalten, so handelt es sichum einen Arbeitsunfall, wenn der Sicherheitsmann stressbedingt kollabiert undan einem plötzlichen Herztod stirbt. Die Witwe des Mannes hat Anspruch auf eineHinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, weil diekörperliche Auseinandersetzung im Dienst mit dem aggressiven Angreifer geeignetist, bösartige Herzrhythmusstörungen auszulösen. Dass der Mann herzkrank war,sei unerheblich, wenn die Obduktion ergibt, dass das Risiko, innerhalb dernächsten fünf Jahre an den Vorerkrankungen zu sterben, lediglich zwischen 1,65Prozent bis 6,65 Prozent gelegen hat. (SG Dortmund, S 17 U 367/23) - vom14.10.2025