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Rechtstipp: Unfallversicherung - Hepatitis-B ist bei einem Feuerwehrmann "beruflich bedingt"
Ein Feuerwehrmann, der auch als Bergretter tätig war und neben den klassischen Löschtätigkeiten auch Verkehrsunfallverletzte versorgt und Wanderer, Kletterer und Gleitschirmflieger aus unwegsamem Gelände rettet, kann eine Hepatitis B-Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt bekommen. Denn er war bei seiner Tätigkeit Infektionsgefahren besonders ausgesetzt, weil er unvermeidbar Kontakt mit Blut und sonstigen Körperflüssigkeiten, insbesondere Schweiß, Erbrochenem und Tränenflüssigkeit hatte. Auf eine konkret nachgewiesene Infektionssituation oder eine bestimmte Anzahl von Einsätzen mit Kontakt zu verletzten Personen komme es nicht an. (BSG, B 2 U 9/21 R)