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Rechtstipp: Unfallversicherung - Einen "Nebenbei-Landwirt" beißt eine Zecke versichert

04.07.2024

Hilft ein Rentner seinem Sohn im landwirtschaftlichen Betrieb regelmäßig aus, wobei das insbesondere bei der Heuernte sowie bei Wald- und Holzarbeiten der Fall ist (an knapp 60 Tagen jährlich), so ist das Risiko, von einer Zecke gebissen zu werden und an einer Borreliose zu erkranken, höher als für die Gesamtbevölkerung. Die Tätigkeiten im Wald, Gras und Gestrüpp erhöhten das Risiko, sich zu infizieren. Die Borreliose ist in einem solchen Fall als Berufskrankheit anzuerkennen. (SG München, S 1 U 5015/23)

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