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Steuertipp: Was ist "vorübergehend"?
Rechtstipp: Unfallversicherung - Besuch beim Ortsverein des selben ehrenamtlichen "Clubs" ist versichert
Fährt ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender eines Ortsvereins (hier des Deutschen Roten Kreuzes) zur Versammlung eines anderen Ortsvereins des DRK (hier zusammen mit weiteren Mitgliedern in einem Mannschaftsbus), so ist er auf diesem Weg gesetzlich unfallversichert. Nicht nur Hilfetätigkeiten, sondern auch sonstige Tätigkeiten, die den Zwecken des Hilfsdienstes wesentlich dienen, sind vom Versicherungsschutz für die Ehrenamtlichen umfasst. Die Fahrt gilt als versicherter "Betriebsweg". (BSG, B 2 U 14/20 R)