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Rechtstipp: Umgangsrecht - Telefoniert werden darf auch außerhalb der vereinbarten Zeiten

21.02.2024

Gibt es in der Umgangsvereinbarung zwischen getrennten Eltern keine Regeln für telefonische Kontakte mit dem Kind, so muss die Mutter, bei der das Kind lebt, es dem Vater zugestehen, sein Kind auch außerhalb der Umgangszeiten anrufen zu dürfen. In dem konkreten Fall ging es um einen zehnjährigen Jungen, der von seinem Vater auch außerhalb der Umgangszeiten angerufen wurde. Für die Gespräche, die bis zu 45 Minuten dauerten, forderte die Mutter ein Ordnungsgeld gegen den Mann. – vergeblich. Bei den Anrufen handele es sich nicht um eine Verletzung des Umgangsrechts. Die Rechtsprechung besage nicht, dass jeglicher telefonischer Kontakt durch eine Regelung des persönlichen Umgangs untersagt sei. Von der Regelung direkter Umgangskontakte dürften nicht auch indirekte Kontakte per Telefon oder Messenger-Diensten erfasst sein, weil sie "nach ihrer Charakteristik und Intensität" deutlich vom persönlichen Umgang abwichen. (KG Berlin, 17 WF 51/23)

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