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Rechtstipp: Umgangsrecht - Auch ein Samenspender darf «sein» Kind sehen
Auch wenn ein Kind von der Lebenspartnerin der Mutter adoptiert worden ist, kann der Mann, der seinerzeit den Samen für die künstliche Befruchtung, die die gleichgeschlechtliche Partnerschaft durchgeführt hat, ein Umgangsrecht mit dem Kinde fordern. Es ist sein leibliches Kind – trotz der Adoption. Das gelte sogar dann, wenn er der Adoption eingewilligt hatte. Es komme ein Anspruch auf Umgang in Frage, weil einem leiblichen Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind zeigt, ein Recht auf Umgang mit dem Kind zusteht. So steht es im Gesetz. Voraussetzung: Der Umgang dient dem Kindeswohl. Denn der Vater muss das Erziehungsrecht der rechtlichen Eltern respektieren. (Hier muss die Vorinstanz diese Abwägung noch vornehmen.) (BGH, XII ZB 58/20)