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Rechtstipp: Tierhaltung - Kongo-Graupapageien müssen zu zweit gehalten werden

24.02.2025

Auch wenn ein Papagei (hier handelte es sich um einen Kongo-Graupapagei) bereits rund 30 Jahre bei einer Frau in Einzelhaltung lebt, kann das Veterinäramt die Papageienhalterin verpflichte, das Tier für mindestens zwei Wochen an eine Einrichtung abzugeben, in der versucht wird, den Papagei mit anderen Vögeln zusammenzubringen. Eine Einzelhaltung dieser Vogelart sei nicht artgerecht. Um ihr Sozialverhalten auszuleben, müssten sie mindestens paarweise gehalten werden. Zwar sei eine Einzelhaltung gerechtfertigt, wenn der Vogel nicht ausreichend sozialisiert sei. Es wurde jedoch bislang nicht versucht, den Papagei mit einem anderen Kongo-Graupapagei zusammenzusetzen. Deswegen sei die Maßnahme - auch nach drei Jahrzehnten der Einzelhaltung - rechtlich nicht zu beanstanden. Eine mögliche Gesundheitsgefährdung der Halterin (die sehr an dem Papagei hängt) durch einen kurzen »Vergesellschaftungsversuch« sei geringer zu gewichten als das Bedürfnis des Papageis nach einer verhaltensgerechten Unterbringung. (VwG Gießen, 4 L 4471/24) – vom 06.12.2024

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