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Rechtstipp: Tierarztkosten - Auch wenn das linke Bein hinkt, darf rechts operiert werden
Auch wenn der Besitzer eines Hundes ein Hinken »am linken Hinterlauf« des Tieres wahrgenommen hat, woraufhin er einen Tierarzt aufsucht, der am rechten Hinterbein operiert, so bedeutet das nicht, dass ein Behandlungsfehler vorliege, und der Tierhalter die Kosten dafür (hier rund 7.500 €) vom Tierarzt erstattet bekommen müsste. Welche Behandlung für das Tier richtig sei, entscheide der Arzt. Hat der Arzt die OP auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen, einschließlich Gangbeobachtungen und Röntgenaufnahmen, veranlasst, so sei das nicht zu beanstanden. Kommt ein Sachverständiger zu dem Ergebnis, dass »mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" das richtige Bein operiert worden ist, so reiche das nicht für eine Rückzahlungspflicht des Honorars. Oftmals sei die »kollaterale Seite« betroffen. (OLG Frankfurt am Main, 29 U 33/24) - vom 23.9.2024