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Rechtstipp: Testament - Eine Berufsbetreuerin kann nicht von heute auf morgen Alleinerbin werden
Stirbt die Tochter einer 92jährigen Dame, und war das Kind die einzig mögliche gesetzliche Erbin (und die letzte Person, die sich um die vertraglichen Angelegenheiten ihrer Mutter gekümmert hatte), so ist ein - wenn auch notarielles - Testament sittenwidrig, das eine nach dem Tod der Tochter beauftragte Berufsbetreuerin aufsetzen lässt, welches sie als Alleinerbin der Seniorin ausweist. In dem konkreten Fall nahm die Betreuerin die Dame zu sich nach Hause auf, nachdem die Tochter gestorben war und die Seniorin eine gewisse Zeit im Krankenhaus verbracht hatte. Vier Tage nach der Entlassung starb auch sie. Das Testament ist sittenwidrig - insbesondere mit Blick auf das hohe Alter der Frau, ihres schlechten Gesundheitszustandes, dem Gemütszustand nach dem Tod der Tochter und dem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Einrichtung der Berufsbetreuung und dem Erstellen des Testaments. (OLG Celle, 6 W 175/23)