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Rechtstipp: Testament: Auch ein zitternder Parkinsonpatient kann eigenhändig schreiben
Auch, wenn ein an Parkinson erkrankter Mann zitternde Hände und Bewegungsstörungen hat, ist das allein kein Indiz dafür, dass er nicht mehr testierfähig sei. Das gelte auch dann, wenn das Schriftbild stark beeinträchtigt ist. In dem konkreten Fall hatte der kinderlose Mann fünf Jahre nach Ausbruch der Krankheit ein eigenhändiges Testament verfasst, in dem er seinen Nachbarn als seinen Alleinerben einsetzte. Die Nichte des Kranken klagte dagegen, sie legte ein früheres Testament vor und beantragte ebenfalls einen Erbschein - vergeblich. Zwar könne sich eine Parkinson-Erkrankung auf die feinmotorischen Fähigkeiten eines Betroffenen auswirken. Solange die Person aber noch schreiben könne, könne sie auch selbstständig ein gültiges Testament verfassen. Zu einer automatischen Testierunfähigkeit führt eine Parkinson-Erkrankung jedenfalls nicht. Eine solche liege nur vor, wenn zugleich eine Einsichts- und Handlungsunfähigkeit bestünde – was hier aber nicht gegeben war. (KG Berlin, 6 W 48/22)