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Rechtstipp: Studiengebühren - Aus einem kostenfreien kann ein kostenpflichtiges Studium werden

07.02.2025

Hat ein Bundesland Studiengebühren für »international Studierende« eingeführt (hier ging es um Baden-Württemberg für Masterstudiengänge), so muss die auch ein Student bezahlen, der »mit seiner Bildungsbiografie unter die Gebührenpflicht für internationale Studierende« fällt; auch wenn er bereits in einem anderen Studiengang unterwegs ist. In dem konkreten Fall ging es um einen vietnamesischen Staatsangehörigen, der in Deutschland geboren wurde, sein Abitur in Vietnam abgelegt und die Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland erworben hatte. Hat er sich nach seinem Bachelorstudium für einen Masterstudiengang eingeschrieben, so muss er die Gebühr dafür bezahlen, wenn eine neue Gebührensatzung das so vorsieht. Das gelte auch dann, wenn er bei Einführung der Gebühr bereits in dem Bachelorstudiengang eingeschrieben war. Es handele sich nicht um eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Seien bestimmte Bedingungen erfüllt, so könne ein kostenloses Studium durchaus in ein kostenpflichtiges Studium geändert werden. (VwG Karlsruhe, 6 K 4015/22) - vom 13.11.2024

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