Vorheriger Artikel
Steuertipp: Gewerbesteuer: Auch ein Verkauf von 13 Objekten muss nicht zwingend gewerblich sein
Vorheriger Artikel
Steuertipp: Zwölf Prozent pro Jahr sind seit dem Ukraine-Krieg in Ordnung
Rechtstipp: Strafrecht - Wer einen Blitzer umschubst, zahlt
Wirft ein Mann eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage um, so muss er dafür auch dann eine Geldstrafe (hier in Höhe von 1.600 €) zahlen, wenn das Gerät dabei nicht beschädigt wird. Weil der Blitzer - wenn auch nur vorübergehend - "unbrauchbar« gemacht wurde, hat der Mann eine Straftat begangen. Er hat »öffentliche Betriebe gestört«. Es komme nicht darauf an, dass die Technik durch Gewalteinwirkung tatsächlich beschädigt werde. Entscheidend sei, dass durch das gezielte Umstoßen der Kamera der Messbetrieb faktisch verhindert wurde. (OLG Hamm, 4 QRs 25/25) – vom 01.04.2025