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Rechtstipp: Strafrecht - Mit vorgetäuschten Stromschlägen 60.000 Euro "ergaunert"

15.04.2025

Geht ein Mann 52-mal in Krankenhäuser (über das Bundesgebiet verteilt), behauptet er dort jeweils, einen Stromschlag erlitten zu haben und verlangt er verschreibungspflichtige Schmerzmittel (die er auch oft verschrieben bekam), so muss er den seiner Krankenkasse entstandenen Schaden ersetzen (hier ging es um mehr als 60.000 € für die Medikamente und für die teilweisen stationären Aufnahmen für ein bis zwei Nächte, um den Herzschlag des Mannes zu beobachten). Außerdem ist gegen den Mann wegen Betrugs eine Freiheitsstrafe (hier: von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung) auszusprechen. (AmG München, 811 Ls 252 Js 212225/21) - vom 01.10.2024

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