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Steuertipp: Gewinne voll versteuern und Verluste nur "teilanerkennen", geht nicht
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Steuertipp: Bei einem Rückkehrrecht gibt es keine Ermäßigung
Rechtstipp: Strafrecht - Geldfälschung führt in den Knast
Hat sich ein Mann Falschgeld besorgt (hier über nicht bekannte Kanäle 100 hochwertige Fälschungen von 500-Euro-Scheinen) und testet er mit einer Geldzählmaschine, ob die Scheine als "echt" durchgehen könnten (was bei 11 Scheinen der Fall gewesen ist), so muss er mit einer Haftstrafe rechnen. Der Mann hatte ein Video von dem Test auf seinem Handy und wurde mit zwei falschen Scheinen in der Geldbörse von der Polizei erwischt. Er wurde zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. (AmG München, 1116 Ls 248 Js 140667/23)