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Rechtstipp: Strafrecht - Gefälschte Atteste können in den Knast führen

07.11.2025

Hat eine Hausärztinin der »Corona-Zeit« mehr als tausend gefälschte Atteste gegen Bezahlung undnach Bestellung ausgegeben, die Patienten - ohne Untersuchung - von derMaskenpflicht befreiten oder ihnen bescheinigten, nicht geimpft werden zudürfen, so muss sie dafür eine Gefängnisstrafe absitzen. (Außerdem hat dieÄrztin Corona-Schnelltests bestellt, ohne sie zu bezahlen und sie besaß einElektroschockgerät ohne Prüfzeichen, was ein Waffendelikt ist). Gegen dieÄrztin wurde eine Haftstrafe in Höhe von zwei Jahren und acht Monatenausgesprochen. (BGH, 5 StR 130/25) – vom 17.06.2024

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