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Rechtstipp: Strafrecht - Dumm, wenn sich ein "Schwarzmarkt-Kunde" als Zivilpolizist "outet"

10.01.2024

Verkauft ein Mann an öffentlichen Plätzen plagiierte Bluetooth-Kopfhörer, die dem Original "Apple Airpods Pro" nachempfunden und mit dem Logo versehen worden sind, so muss er wegen der strafbaren Verletzung einer Unionsmarke eine Freiheitsstrafe hinnehmen (hier von 2 Jahren, weil der Mann bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist). In dem konkreten Fall flog der Mann, der im Rahmen einer sechsköpfigen Bande handelte, auf, weil ein (am Bahnhof) angesprochener potenzieller Kunde sich als Polizist in Zivil herausstellte. (AmG München, 1116 Ls 404 Js 129726/23)

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