Steuertipp: Für acht gleichlautende Auskünfte dürfen nicht acht Gebühren erhoben werden
Steuertipp: Irren Eheleute gemeinsam, darf Gütertrennung rückwirkend geändert werden
Rechtstipp: Ständig bekiffter und tyrannisierender Mieter darf rausfliegen
Tyrannisiert ein Mieter seine Nachbarn und konsumiert er regelmäßig viel Cannabis in seiner Wohnung, so kann das für den Vermieter ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Hat der Mieter seinen Nachbarn durch das Schlagen von Türen während der Ruhezeit, Bedrohen und sogar Eintreten einer Wohnungstür tyrannisiert und viel Cannabis geraucht, so dürfe nach mehreren Abmahnungen ohne Wirkung die Wohnung gekündigt werden. (Hier wurden 25 g Cannabis und fast 15 g Amphetamin in der Wohnung gefunden. Damit habe der Mieter gegen seine vertraglichen Obhutspflichten verstoßen.) Auch die erhebliche Störung des Hausfriedens müsse nicht geduldet werden. Leben minderjährige Kinder in dem Haus, die an der Tür des Störers vorbeigehen müssen und dabei regemäßig mit dem Cannabisrauch in Kontakt kommen, so ist eine Kündigung des Mietervertrages gerechtfertigt. (AmG Brandenburg an der Havel, 30 C 196/23) - vom 30.04.2024