Rechtstipp: Spielstraßen gefährden nicht die Gesundheit von Anwohnern
Die Einrichtungeines verkehrsberuhigten Bereichs in einer Straße hat nicht automatisch eineerhebliche Steigerung der Lärmbelästigung durch spielende Kinder zur Folge.Auch wenn sich zwei Anwohner in ihrem nachbarlichen Wohnfrieden gestört fühlenund sie um ihre Gesundheit fürchten, ist die Verkehrsberuhigung dennoch nichtwieder zurückzunehmen. Die Anordnung des verkehrsberuhigten Bereichs verletztdie Anwohner nicht in ihren subjektiven Rechten. Sie werden weder in ihrerallgemeinen Handlungsfreiheit noch in ihrem Anliegergebrauch beeinträchtigt.Außerdem gilt Lärm durch spielende Kinder nicht als schädlicheUmwelteinwirkung, sondern ist als »sozialadäquat« zumutbar. (OVGRheinland-Pfalz, 7 A 10802/25) - vom 4.11.2025